KLBG MSV – Klosterneuburger Modell Segelverein

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Regeln Vereinsmeisterschaft

WETTFAHRTREGELN für die VEREINSMEISTERSCHAFT
des Klosterneuburger Modellsegelverein(KLBG-MSV)

 

Präambel:

Die Vereinsmeisterschaft wird  in den Klassen IOM und RG-65 jährlich abgehalten und dient zur Verbesserung der Segelkenntnisse der Mitglieder des  KLBG-MSV. Die Wettfahrten werden im Klosterneuburger Strandbad gesegelt. Im Falle der Nichtbenützbarkeit des Bades wird vom Vorstand des KLMG-MSV ein anderes Segelrevier bestimmt.

Art. I  Startberechtigung:

Startberechtigt sind alle Mitglieder des KLBG-MSV in der  Klasse IOM und RG 65. Die Boote müssen den Vorschriften der jeweiligen Klasse entsprechen.

Die Beteiligung ist an keine Mitgliedschaft bei einem Verband oder Verein gebunden.

Startberechtigt sind auch vom KLBG-MSV eingeladene Gäste. Diese werden aber in die Jahreswertung der Vereinsmeisterschaft nicht aufgenommen.

Wenn mindestens drei Gäste in einer Klasse teilnehmen, erfolgt eine eigene Gästejahreswertung. Für Gäste beträgt das Startgeld Euro 5,00 je Wettfahrttag.

 

Art. II   Wettfahrtordnung:

Zif.: 1)

Die Regatta besteht in jeder Klasse aus fünf (5) bis sieben (7) Wettfahrttagen, wobei an jedem Tag zumindest drei (3), maximal  neun (9)  Läufe  abgeführt werden.  Die Wettfahrttage werden vom Veranstalter (Vorstand des KLMG-MSV) im Frühjahr festgesetz und sind  im Veranstaltungskalender auf der Homepage des Vereins kund gemacht. Bei Ausfall eines Wettfahrttages kann vom Veranstalter (Vorstand des KLBG-MSV) ein Ersatztag festgesetzt werden.  Auch dieser ist auf der Homepage ersichtlich.

Zif.: 2

Gesegelt wird nach den gültigen Wettfahrtregeln (ISAF). Änderungen werden während der Steuermannsbesprechung (vor Beginn des ersten Laufes) bekannt gegeben.

Da die Vereinsmeisterschaft primär der Ertüchtigung dient ist es erlaubt an einen Wettfahrttag auch das Boot  zwischen den einzelnen Wettfahrten zu wechseln. Damit hat man die Möglichkeit verschiedene Boote an einem Wettfahrtstag  zu testen.

In der Klasse RG-65 ist es daher erlaubt den Kiel und das Kielgewicht jederzeit zu Wechseln.
Im Falle eines Bootswechsel bzw. Bootstausches bekommt der Steuermann die Wertungspunkte (Plazierung).

Zif.: 3

Da es sich um eine vereinsinterne  „Freundschaftsregatta“  handelt, wird primär auf die Ehrlichkeit der Steuermänner gesetzt. Sollte es trotzdem zu keiner Einigung kommen, entscheidet der Vereinsobmann in dessen Abwesenheit oder Befangenheit (zB. selbst beteiligt) sein jeweiliger Vertreter, endgültig. Es kann jedoch auch ein anderer Regelkundiger (zB. Mitsegler) als Schiedsrichter für einen Wettfahrtstag bestimmt werden. Dies entscheidet der Vorstand.

Bei schlechten Windverhältnissen, dh zu wenig oder zu viel Wind, entscheidet die Mehrheit der Segler, ob gesegelt bzw. ob die Wettfahrt in die Wertung aufgenommen wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Obmann oder bei Abwesenheit des Obmannes sein Stellvertreter. Gäste haben dabei kein Mitspracherecht.

Art. III   Meldestelle:

Meldungen zu den einzelnen Wettfahrtagen sind an den Vereinsobmann zu erstatten. Es kann jedoch auch am Wettfahrtag  bis 8,45 Uhr vor dem ersten Lauf, der  spätestens um 9,30 Uhr beginnt,  die Meldung abgegeben werden.

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Art. IV   Wertung:

Es erfolgt eine Gesamttageswertung. Die Jahreswertung ergibt sich aus sämtlichen Gesamttageswertungen.

Ein Wettfahrttag wird nur gewertet, wenn zum ersten Lauf mindestens drei Boote an den Start gehen und drei Wettfahrten abgeführt werden.

Ab vier (4) Tageswettfahrten erfolgt ein Streicher, ab sieben (7) Tageswettfahrten ein weiterer und ab neun (9) ein dritter Streicher.

Die Tageswertung wird durchgeführt wie folgt: 1. Platz: 0 Punkte, 2. Platz: 1,7 Punkte, 3. Platz: 3 Punkte, 4. Platz: 4 Punkte ……

In gleicher Weise erfolgt die Jahresgesamtwertung; dh. der Tagessieger erhält 0 Punkte, der Zweite 1,7 Punkte, der Dritte 3 Punkte…

Wenn ein Vereinsmitglied des  KLBG-MSV nicht an einer Wettfahrt an den Start geht, wird er als nicht gestartete (DNS) gewertet und erhält um einen Punkt mehr als der Letzte dieser Wettfahrt. Nimmt  ein Vereinsmitglied an einem Wettfahrtstag nicht teil, erhält er für die Jahreswertung einen Punkt mehr als insgesamt gemeldete Vereinsmitglieder, d. h. zB. bei zehn Gemeldeten 10 + 1 Punkte. Die Meldung gilt für Vereinsmitglieder für das gesamte Jahr.

Die Jahreswertung ergibt sich aus den Tageswertungen. Bei der Jahreswertung erfolgt bei minderst 4 (vier) Wettfahrttagen die Streichung eines Wettfahrttages (schlechtester); ab 7 (sieben) Wettfahrttagen die Streichung zweier Wettfahrttage und ab neun (9) die Streichung dreier Wettfahrttage.

Bei Punktegleichstand wird Regel A8 (Wettfahrtregeln) angewendet.

Die Jahreswertung für Gäste erfolgt nach den Regeln für die Vereinsmitglieder.

 

Art. V   Siegerehrung:

Die Siegerehrung in der Gesamtwertung  erfolgt am Jahresende im Rahmen der Weihnachtsfeier des Vereines. Die ersten Drei erhalten einen Pokal und jeder eine Urkunde.

 

Art. VI  Haftung:

Der KLMG-MSV übernimmt für die Vereinsmeisterschaft keine wie immer geartete Haftung. Es ist daher für Segler die keinem Verein oder Verband angehören zweckmäßig eine Haftpflichtversicherung zu besitzen.

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung, nehmen alle Teilnehmer die gegenständlichen Bestimmungen zur Kenntnis.

 

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